Anmeldung/Crew-Fairtrag/Datenschutz
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Hier nun das „Kleingedruckte“ zum herunterladen und/oder ausdrucken :
ANMELDUNG
Teilnahme-Bedingungen für die Regatta-Freizeit 2025 des Vereines Segel-Lust e. V.
Vorschlag zum „Crew-Vertrag“
Die "Datenschutzerklärung" findest du im Anschluss an diese Anmeldung!
Die allgemeinen Teilnahme- und Mitsegel-Bedingungen für (Regatta-)Freizeiten des Vereines Segel-Lust e. V. - sind Bestandteil Deiner* Anmeldung. Dein Einverständnis mit der Einbeziehung dieser Bedingungen bestätigst Du mit Deiner* Anmeldung.
*An Bord sagt man traditionell DU.
Wir sind ein im Vereinsregister eingetragener Segelverein,
welcher einzelne Plätze auf gaffelgetakelten Segelkieljollen auf der Pfingst-Regatta-Segelfreizeit anbietet. Du charterst (d.h. Du mietest) bei uns einen Platz an Bord einer Segeljolle und einen Platz zur Übernachtung in einem Haus Am Haven von TERHERNE / NL. Der (weibliche oder männliche) Skipper, der die jeweilige Schiffsführung übernimmt, macht dies ehrenamtlich und gleichsam unendgeltlich. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin darf sich selbst zum Skipper oder zur Skipperin vorschlagen oder die weibliche oder männliche Schiffsführung wird auf Grund der Qualität und des Erfahrungsreichtums bestimmt. Damit ist die Schiffsführung mit der Durchführung der Segeltörns beauftragt.
Mit Unterzeichnung des obligatorischen Crewvertrags bist Du Teil der Segelcrew.
Vertragssprache.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Speicherung des Vertragstextes.
Der Text wird vom Verein Segel-Lust e. V. nach Vertragsschluss gespeichert bzw. abgeheftet. Es empfiehlt sich dennoch, ihn sorgfältig aufzubewahren und eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die es in jedem guten Reisebüro gibt, wenn nicht Versicherungsschutz über eine Kreditkarte schon bestehen sollte.
Vertragsschluss.
Die Angebote auf unserer Website sind freibleibend. Die Törn-Buchung ist grundsätzlich nur schriftlich per Email, Brief, oder persönlich durch Übergabe oder Einwurf in unseren Briefkasten der Geschäftsstelle möglich. Die Buchung kommt mit Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form.
Vorkenntnisse
sind natürlich für 25% der Crews der nicht notwendig aber immer gern gesehen. Doch Du wirst von Anfang an in die Arbeiten mit einbezogen, wirst Teil einer Crew und – nach Eignung und Fähigkeit – vom Skipper eingesetzt. Er nimmt Rücksicht auf evtl. gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen. Du kannst Dich auch an verantwortungsvollere Aufgaben wagen, Dich z.B. in die Geheimnisse der Navigation und Seemannschaft einführen lassen. Kinder können gerne mitsegeln, aber nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson. Diese haften für die Kinder.
Anmeldung.
Nach Eingang Deiner Unterschrift auf der Ameldung, wirst du in einer Whats App – Gruppe aufgenommen. Damit ist Deine Anmeldung für Dich verbindlich und Dein Platz auf der gaffelgetakelten Kieljolle (z. B. vom Typ Polyvalken) am gewählten Termin reserviert.
Wenn Du gebucht hast, erkennst Du mit Deiner Anmeldung diese Teilnahme-Bedingungen für die (Regatta)-Segel-Pfingst-Freizeiten ab Terherne (NL) des Vereines Segel-Lust e. V. ausdrücklich an.
Wir verlangen den Preis in voller Höhe von 250 € pro Person, spätestens mit der Anmeldung ist die Zahlung in voller Höhe zu leisten mittels Überweisung, oder in bar gegen Quittung. Solltest Du der Zahlung nicht nachkommen, werden wir dich nicht in die Teilnehmerliste aufnehmen.
Rücktritt/Abbruch.
Du kannst jederzeit (wenn es sein muss) in schriftlicher Form von Deinem Chartervertrag zurücktreten. Für den Rücktritt werden Stornokosten berechnet: Jederzeit von Anfang an der volle Teilnahmebeitrag.
Aber Du kannst gerne eine geeignete Ersatzperson stellen.
Nichterscheinen oder Abbruch gilt als Rücktritt. Wir empfehlen ausdrücklich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen – man kann ja nie wissen. Wenn Du nach Beginn des Törns den Törn abbrechen musst, gilt unsere Leistung als vollständig erbracht.
Unser Leistungsumfang.
Es handelt sich also nicht um eine gebuchte Reise und wir bieten Dir keinen Beförderungsvertrag an.
D.h.: Für Deinen Teilnehmerbeitrag charterst ( bzw. mietest) du einen Platz auf einer der zur Verfügung gestellten Segeljollen, bei Übernachtungen im Haus auch ein Bett zum Schlafen inclusive Küchen- TV- sowie WC und Dusch-Benutzung. Kurz gesagt: Du kannst alle Einrichtungen des Hauses mitnutzen.
Mit den anderen Mitseglern bildest Du eine Crew und schließt vor Beginn des Törns einen Crewvertrag ab. Damit wirst Du Crewmitglied. In diesem Crewvertrag sind u.a. Rechte und Pflichten sowie Haftungsfragen geregelt. Mit diesem Crewvertrag beauftragen die Crewmitgliedern einen SkipperIn mit der Durchführung des Segeltörns.
SkipperIn.
Für jede Segel-Crew sollte sich, wie in den vergangen Jahren immer, eine Schiffsführung finden. Zur vereinfachten Handhabung achten wir in der Regel im Vorfelde darauf, dass genügend Skipper vorhanden sind.
Durchführbarkeit des Törns.
Als Verein übernehmen wir keine Haftung und Gewähr für die Durchführbarkeit der Törns. Ebenfalls keine Haftung bei Terminverzögerung durch Wetter, Havarie oder Liegezeiten oder/und aufgrund von unvermeidlichen Reparaturen. Bei einem erzwungenen anderen Ausgangs- oder Zielhafen sind Ansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Kann der Törn aufgrund von „Höherer Gewalt“ nicht stattfinden, kann jeder die Wartezeit im gemieteten Haus verbringen.
Bei einem technischen Defekt während des Törns, der die Fahrtüchtigkeit des Schiffes erheblich beeinträchtigt, ist uns als Verein "Segel-Lust" eine angemessene Frist zur Behebung des Fehlers einzuräumen. Die Entscheidung trifft die Schiffsführung.
Ist der Defekt nicht behebbar und muss der Törn abgebrochen werden. Schadensersatz ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung ist auf die Höhe der gezahlten Chartergebühr beschränkt.
Mängel.
Etwaige Mängel an der Charterjolle sind unverzüglich anzuzeigen, später behauptete Mängel werden nicht anerkannt.
Haftung für Schäden durch die Crew.
Crew und SkipperIn haben dafür Sorge zu tragen, dass die Yacht in einwandfreien Zustand bleibt und haften als Nutzer der Jolle gemeinschaftlich für den Betrieb und das Segeln der Segeljolle (Jollen- bzw. Yachtschäden, Drittschäden, Folgeschäden oder Verlust von Ausrüstung) bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit die Schäden nicht durch die bestehende Yachtversicherung der jeweiligen Vercharterfirma (Vollkasko & Haftpflicht) abgedeckt sind. Die Selbstbeteiligung der Jollen-Vollkasko beträgt € 200€. Beispielsweise muss bei einer Crew von 4 Seglern jeder einen Betrag in Höhe von 100 € verauslagen. Passiert kein Schaden, wird die Kautionssumme von der jeweiligen Vercharterfirma wieder zurückgezahlt.
Abgabe der Yacht.
Die Charterjolle wird am vereinbarten Tag der Abgabe ausgeräumt und von Crewmitgliedern gemeinsam gereinigt. Die obligatorische Endreinigung wird von jeder Crew selbst durchgeführt, um Kosten zu sparen.
Gültigkeit der Vereinbarung.
Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.
Gelesen, verstanden und einverstanden:
_____________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift de(r)s Teilnehmer(in)s
(c) 2025
Vorschlag für den Crew-Vertrag, den die Crew mit der Schiffsführung bzw. dem Verein an Bord schließt.
Zusätzliche Kosten für die Crewmitglieder entstehen NICHT.
Crew-Vertrag
zum Törn mit SJ__________________________
ab _____________________ vom_________________ bis_________________.
Beauftragung eines SkipperIns.
Die unterzeichnenden Crewmitglieder beauftragen den Skipper, die Skipperin
________________________ (und zum ErsatzSkipper*In: ____________________________________________
mit der ehrenamtlichen Leitung und Durchführung des Törns auf der gecharterten Segeljolle-
Anweisungen des Skippers.
Der SkipperIn ist für Sicherheit von Schiff und Crew während des Segeltörns verantwortlich. Der Skipper entscheidet über den Einsatzrahmen der Mitsegler unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Belastbarkeit. Mitsegler haben den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten und die Ihnen übertragenen Tätigkeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.
Auf See trägt jeder Teilnehmer IMMER eine Rettungsweste,
ggf. nach Anweisung einen Lifebelt.
Ein Abbruch des Törns nach Beginn für eine Person kann dadurch erzwungen werden, dass der Mitsegler durch eigenes Verhalten den Törn nachhaltig stört und sich den Anordnungen des Skippers widersetzt. Ein Anspruch auf (auch teilweise) Erstattung des Charterbeitrags besteht dann nicht.
Rauchen (… und Alkohol),
sind an Bord verpönt und geschieht in eigener Verantwortung. Auf den Jollen und in den Häusern ist das Rauchen strengstens verboten! Seefahrt und Alkohol scheinen eng zusammen zu gehören, vertragen sich aber nur auf niedrigem Niveau.
Verpflegung und Bordkasse.
Zusätzlich zum Charterbeitrag wird von der Crew eine „Bordkasse“ eingerichtet, in die jedes Crewmitglied bei Törnbeginn einzahlt. Ein Mitglied der Crew wird als Bordkassenverwalter bestimmt. Aus der Bordkasse werden die Kosten für Hafengebühren, Einkäufe für Verpflegung u.ä. an Bord, die obligatorische Endreinigung, sowie die Treibstoffkosten gezahlt.
Am Ende des Törns wird die Bordkasse abgerechnet, ein Überschuss wird ausbezahlt, eine evtl. Unterdeckung wird ausgeglichen.
Aufgaben und Haftung des Skippers.
Der Skipper übernimmt die Aufgabe der Schiffsführung entsprechend der gebotenen seemännischen Umsicht und die seefahrerische Betreuung der MitseglerInnen. An Bord ist seinen Anweisungen Folge zu leisten.
Er vermittelt seglerische Kenntnisse und kann und soll Crewmitglieder mit Aufgaben betrauen. Daraus allein kann keine grobe Fahrlässigkeit abgeleitet werden, soweit diese Aufgaben erklärt worden sind und jedem zugemutet werden können.
Zu Beginn des Törns wird ein Crewmitglied als ErsatzskipperIn bestimmt, der/die bei Ausfall des Skippers (Entscheidungsunfähigkeit oder ungewollte Abwesenheit von Bord) zwischenzeitlich seine Rechte und Pflichten übernimmt.
Die Skipper*Innen sorgen selbstständig für eine gewissenhafte Törnvorbereitung. Unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse, den Möglichkeiten und Wünschen der Crew und der seemännischen Beurteilung der Lage legt der SkipperIn die Route und das Ziel fest, welches auch von einer zunächst geplanten Route abweichen kann.
Minderung oder Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Haftung des Skippers und der Crew untereinander.
Die Teilnahme am Segeltörn erfolgt auf eigenes Risiko. Die Mitglieder der Crew tragen für das Leben an Bord gemeinschaftlich Sorge. Die Teilnahme an einem Segeltörn ist ein Gruppensport, der die Aufmerksamkeit der/des einzelnen auch für seine/ihre Mitsegler*Innen verlangt.
Alle Crewmitglieder werden vor dem Törn in das allgemeine Verhalten an Bord und die Sicherheitsausrüstung eingewiesen. Dies wird mit Unterschrift bestätigt.
Bis auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ist jegliche Haftung untereinander ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Schäden an Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum.
Jedes Crewmitglied nimmt auf eigene Gefahr an diesem Törn teil und verzichtet auf Ersatzansprüche aus allen rechtlichen Gesichtspunkten für sämtliche Schäden gegen den Schiffsführer, die anderen Crew-Mitglieder und dem Freizeit-Veranstalter Segel-Lust e. V. .
Dies gilt auch für Anreise-, Storno oder ähnliche Kosten, die dem Teilnehmer entstehen, weil ein Törn abgesagt oder abgebrochen werden muss. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch für evtl. Fahrgemeinschaften zum Zwecke der An und Abreise zum Ausgangsort der Törns. Versicherungen sind privat abzuschließen.
Landausflüge etc. werden auf eigene Gefahr unternommen. Für Schäden, Unfälle, Verluste und Verspätungen kann nicht gehaftet werden. Das Beförderungsrisiko trägt der Teilnehmer. Ein durch Havarie während des Törns entstandener Nutzungsausfall führt zu keiner, auch nicht teilweisen Rückerstattung.
Dieser Haftungsverzicht umfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Teilnehmer unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder er zur Dienstleistung verpflichtet ist.
Haftung für Schäden durch die Crew.
Crew und Skipper*In haben dafür Sorge zu tragen, dass die Jolle in einwandfreien Zustand bleibt. Die Crew haftet als Nutzer der Jolle gemeinschaftlich für den Betrieb und das Segeln der Yacht (Yachtschäden, Drittschäden, Folgeschäden oder Verlust von Ausrüstung etc.) soweit die Schäden nicht durch die bestehende Yachtversicherung (Vollkasko & Haftpflicht) abgedeckt sind.
Die Selbstbeteiligung der Kaution für das Haus beträgt unseres Wissens 65 € insgesamt.
Mit der Unterschrift
bestätigst Du, dass Du selbst die volle Verantwortung für Dich trägst, Du mindestens 15 Minuten ununterbrochen in tiefem Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen kannst, das zur Verfügung gestellte Material – also Schiff und Ausrüstung sowie Wohnraum im Haus – sorgfältig behandelst und bereit bist, die notwendigen Arbeiten an Bord und im Haus gemeinsam mit den anderen Crewmitgliedern durchzuführen.
Evtl. akute oder chronische Erkrankungen und/oder körperliche Einschränkungen, die z.B. besondere Rücksichtnahme oder Medikamente erfordern, teilst Du uns rechtzeitig mit. Meteorologische Ereignisse wie Starkwind und Seegang können Ursache für erhebliche körperliche Belastung darstellen. Dies stellt keinen Mangel dar.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsvorschriften.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, er wurde durch uns schuldhaft falsch informiert. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden sollten
Gültigkeit.
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.
Gelesen, verstanden und einverstanden: Mit meiner Unterschrift erkenne ich obigen Vertrag an und erkläre, an der Sicherheitseinweisung teilgenommen zu haben.
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Ort, Datum, Unterschrift de(r)s Teilnehmer(in)s
(c) + (p) 2025
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Und hier die: Hinweise zum Datenschutz
Allgemeines
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(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden Gerhard Vahrenhorst, dem Schatzmeister Frank Voß und der Schriftführerin Stieneke Elisabeth Kokkeel - Woudstra.
ENDE